Liebe Leserinnen und Leser,
täglich erreichen uns zahllose Anrufe und Mails mit Fragen rund um das Thema Waldarbeit, Forsttechnik und insbesondere Sicherheit. Das freut uns sehr, weil es zeigt, dass das KWF als das Kompetenzzentrum für Waldarbeit, Forsttechnik und Holzlogistik in Deutschland wahrgenommen und dessen umfangreiches Wissen auch genutzt wird.
Fragen, die uns besonders häufig gestellt werden, werden ab sofort auch in dieser Liste der besonders häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions) veröffentlicht. Dadurch erhalten Sie eine weitere Möglichkeit (auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten) am Wissen des KWF teilzuhaben.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Eine verunfallte Hose muss sofort ausgesondert werden, auch dann wenn der Unfallschnitt nicht alle Lagen des Schutzmaterials durchtrennt hat. Da die langen Schutzfasern aus der Hose herausgezogen werden, ist nach einem Unfallschnitt das gesamte Bein nicht mehr geschützt.
Die Funktion einer intakten Schnittschutzhose lässt mit der Benutzung im Laufe der Zeit nach. Primär ist die Nutzungszeit anzusetzen, die der Hersteller in seiner Nutzerinformation angibt. Sollte die Nutzerinformation nicht mehr vorliegen, so kann näherungsweise davon ausgegangen werden, dass nach etwa 25 normalen Tragezyklen, die jeweils durch eine Wäsche unterbrochen werden, die Hose ausgesondert werden sollte. Entscheidend ist die Beanspruchung und Verschmutzung zwischen den Wäschen und nicht die absolute Zahl der Wäschen an sich. Eine häufig gereinigte Hose kann auch länger verwendet werden, seltenes Waschen erhöht die Verwendungsdauer nicht, es müssen in diesem Fall weniger Zyklen zugrunde gelegt werden.
Eine Angabe eines sinnvollen Tragezeitraumes in Monaten oder Jahren ist leider kaum möglich, da die Hosen unterschiedlich häufig getragen werden. Bei vollzeitiger Nutzung erreicht man im Profi-Betrieb diese Schwelle etwa nach 1,5 Jahren, wie gesagt mit großer Spanne.
Gelegentliche oder gar seltene Nutzung der Hosen (z.B. bei Brennholz-Selbstwerbern für den Eigenbedarf oder Feuerwehren/THW) können diesen Hinweis der 25 Wasch-Trage-Zyklen i.d.R. nicht befolgen, da die Hosen zu alt würden. Oft wird eine Empfehlung gegeben, die Hosen max. 5 Jahre einzusetzen. Das KWF hat in einem Versuch alte, ungenutzt überlagerte und auch alte, selten benutzte Hosen auf dem Prüfstand geschnitten und keinen erheblichen Leistungsverlust festgestellt. Diese Nutzergruppen könnten die Hosen in gutem Zustand nach diesen Untersuchungsergebnissen bis zu 10-12 Jahre verwenden, wenn die Hosen zwischenzeitlich regelmäßig sachgerecht gewaschen werden und auch weiterhin der aktuellen Normen- und Gesetzeslage entsprechen.
Generell nicht! Es ist sogar empfehlenswert eine neue Hose vor der ersten Nutzung zu waschen. Zum einen werden etwaige Produktionsrückstände (Farbpartikel) aus dem Gewebe entfernt zum anderen Verbessert die erste Wäsche die Schutzwirkung einer Hose mit modernen Schnittschutzeinlagen i.d.R. etwas. Im Betrieb soll eine Hose regelmäßig gewaschen werden. Zum einen aus hygienischen Gründen, zum anderen kann eine Verschmutzung, die bis zur Schutzeinlage vordringt, dauerhaft die Schutzwirkung reduzieren. Die Lebensdauer einer Hose hängt nicht primär von der Zahl der Wäschen ab, sondern von der Verschmutzung, die sie in ihrer Nutzungsdauer gesammelt hat. Häufiges Waschen reduziert die Verwendungsdauer kaum, seltenes Waschen erhöht sie nicht. Unter diesem Aspekt müssen die 25 Tragezyklen interpretiert werden, die unter der Frage „Wie lange kann eine Schnittschutzhose verwendet werden?“ genannt sind. Bei seltener Wäsche reduziert sich also diese Zahl.
Für Waldarbeiten, die durch geschulte Personen durchführt werden, sind Schnittschutzhosen und -stiefel der Schutzklasse 1 geeignet. Zu den geschulten Personen in diesem Sinne zählen auch Brennholz-Selbstwerber mit einem ordnungsgemäß absolvierten Kurs für Motorsägenführer im Rahmen der Bescheinigungsgültigkeit; siehe auch www.motorsaegenkurs.de .
Schnittschutzhosen und –stiefel der Schutzklasse 1 werden oft mit dem Hinweis „20 m/s Kettengeschwindigkeit“ gekennzeichnet, während die Motorsägen in ihren jeweiligen Nutzerinformationen seit 2012 deutlich höhere Geschwindigkeiten aufweisen. Die Kennzeichnung des Schnittschutzes mit 20 m/s bezieht sich dabei auf die Geschwindigkeit der Sägekette bei der normgerechten Laborprüfung nach der Norm EN 381 bzw. ISO 11393. Dabei ist die Kettengeschwindigkeit nur ein einziger Parameter unter vielen, die für die Funktion und das Schutzniveau der Schutzhose ausschlaggebend sind. Es ist allerdings der einzige Parameter, der zwischen den Schutzklassen variiert.
Wesentliche andere Parameter, die genauso wie die Kettengeschwindigkeit bei einem Unfall Auswirkung auf das Schutzniveau haben, sind die Kettenschärfe, der Auftreffwinkel, der Auftreffpunkt an der Schiene (Abstand zum Ritzel), die Auftreffenergie, die Kettenspannung, die Kettenteilung und die Motorisierung der Säge. Es kann also keinesfalls zurückgeschlossen werden, dass Schutzhosen der Klasse 1 „nur“ bis zu einer Kettengeschwindigkeit an der Motorsäge von 20 m/s Schutz bieten würden.
In einem Versuch hat das KWF das zweite Bein einer Hose, deren erstes Bein den normgerechten Schnitt der Klasse 1 mit 20 m/s nicht bestanden hat, auf dem gleichen Prüfstand ebenfalls geschnitten. Bei diesem zweiten Schnitt wurden die Kettenspannung erhöht und die Auftreffenergie reduziert. Die Hose hat diesen zweiten Schnitt mit 28 m/s (Klasse 3) bestanden, obwohl der normgerechte Schnitt auf dem ersten Bein mit Klasse 1 nicht bestanden wurde. Das zeigt, dass die Kettengeschwindigkeit alleine nur ein einzelner Parameter von vielen ist und die Prüfgeschwindigkeit im Labor nicht mit der angegeben Kettengeschwindigkeit einer Motorsäge verglichen werden darf.
Schutzhosen der höheren Schutzklassen führen i.d.R. zu ergonomischen Nachteilen, etwa mehr Gewicht, größere Wärmeisolation oder mehr Steifigkeit als die gleiche Hose in der Klasse 1 haben würde. Diese Hosen können Nutzern empfohlen werden, die diese Nachteile in Kauf nehmen und sich mit einer solchen Hose sicherer fühlen. Ferner könnte sich der Einsatz beispielsweise anbieten, wenn mit einer starken Fällsägen entastet wird (z.B. im stärkeren Laubholzeinschlag), da das Entasten zu den Arbeiten gehört, die stärker durch Motorsägenunfälle gefährdet sind.
Irritierend wirkt vielfach die Tatsache, dass seit 2012 die maximale Kettengeschwindigkeit in der Nutzerinformation der Motorsäge angegeben werden muss. Dabei erreichen die Motorsägen heute keine höheren Kettengeschwindigkeiten als in früheren Zeiten. Zudem ist diese angegebene maximale Geschwindigkeit der Kette ca. 33% höher als die Geschwindigkeit bei maximaler Leistung (Nenndrehzahl).
Ein Forsthelm, der beaufschlagt wurde, muss ausgetauscht werden. Die Nutzungsdauer intakter Helme gibt der Hersteller in seiner Nutzerinformation an. Diese Angabe gilt primär.
Sollte die Nutzerinformation nicht mehr vorliegen, akzeptiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), bei der i.d.R. die Arbeitnehmer öffentlicher Arbeitgeber beschäftigt sind, eine Nutzungsdauer von 4 Jahren ab Prägedatum für thermoplastische Helme (Regelfall). Siehe auch http://www.dguv.de/fb-psa/sachgebiete/sachgebiet-kopfschutz/faq-zum-sachgebiet/welche-lebensdauer-haben-industrieschutzhelme/index.jsp. Duroplastische Helme können länger verwendet werden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), bei der private Waldbesitzer und Unternehmer versichert sind, hat sich dieser Regelung angeschlossen.
Arbeitgeber, die die PSA stellen und dafür verantwortlich sind, können eine kürzere Verwendungsdauer festlegen, so akzeptieren einige Bundesländer ein Höchstalter von drei Jahren bei den Helmen.
Der sogenannte Knistertest oder Knacktest, bei dem der Helm seitlich gedrückt wird, um an Knistergeräuschen eine Alterung festzustellen, wird vom KWF nicht empfohlen, da aus unserer Sicht die Genauigkeit und Zuverlässigkeit dieser Testmethode unzureichend ist.
UV-Indikatoren verblassen im Wald und in unseren Breiten i.d.R. zu langsam um einen Aussonderungszeitpunkt ausreichend sicher feststellen zu können. Hier ist die in der Nutzerinformation angegebene Gebrauchsdauer besonders genau zu beachten oder aber dieser Helm ist ebenfalls nach 4 Jahren auszusondern. Meistens geben die Hersteller eine Nutzungsdauer von z.B. 4 Jahren an und ergänzen, dass der Helm bei einem vorzeitigen Ausbleichen des Indikators früher ausgetauscht werden muss.
Die genannten Regelungen betreffen primär die Helmschale aus der Kopfschutzkombination. Die Anbauteile können in gutem Zustand auch weiter verwendet werden. Es ist bei einer Ersatzbeschaffung darauf zu achten, dass der Gehörschutz auch in Verbindung mit dem neuen Helm zugelassen ist, also empfiehlt sich im Zweifel die Ersatzbeschaffung des gleichen Helmtyps. Die zugelassenen Helme für die Aufnahme einer Gehörschutzkapsel findet man in der Nutzerinformation der Gehörschutzkapseln. Sollten die Anbauteile weiter verwendet werden, ist darauf zu achten, dass die Dämpfungselemente des Gehörschutzes ebenfalls einer Alterung unterliegen und mindestens der Hygienesatz der Kapselgehörschützer ausgewechselt werden sollte.
Personen, die einen orthopädisch angepassten Maßschuh oder orthopädische Einlagenversorgung benötigen, haben oft Schwierigkeiten, ein solches Produkt mit zertifizierter Schnittschutzeinlage zu finden. Sogar das Einlegen orthopädischer Einlagen in einen regulären Sicherheitsstiefel mit Schnittschutz führt zu einem Erlöschen der EG/EU-Baumusterprüfung und ist deshalb nicht zulässig.
Im Folgenden geben wir die Kontaktadressen von Firmen bekannt, die uns bekanntermaßen orthopädisch zugerichtete Lösungen anbieten. Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder stellt auch keine Empfehlung dar. Hersteller die vergleichbare Produkte anbieten sind ausdrücklich aufgefordert, entsprechende Informationen ebenfalls zur Verfügung zu stellen.
Schuhe für orthopädische Einlagenversorgung bieten die folgenden Hersteller:
ELTEN GmbH
Ostwall 7-13
47589 Uedem
Telefon: +49 2825 8077, Telefax: +49 2825 8050
Internet: www.elten.com
Artikel 88781 Arborist
KWF-Praxisbericht „Arborist GTX“
HAIX-SCHUHE Produktions- und Vertriebs GmbH
Auhofstrasse 10
84048 Mainburg
Telefon: +49 (0)8751 – 86 25 280, Telefax: +49 (0)8751 – 86 25 59
Internet: www.haix.de
Artikel: Protector Pro und Trekker Mountain
KWF-Praxisbericht „Protector Pro“
KWF-Praxisbericht „Trekker Mountain“
Lukas Meindl GmbH & Co.KG
Lukas Meindl Straße 5–9
83417 Kirchanschöring
Telefon: +49/8685/7709-0, Fax: +49/8685/7478, E-Mail: shoes(at)meindl.de
Internet: www.meindl.de
Meindl Forststiefel sind erhältlich über
Grube KG
Hützeler Damm 38
29646 Bispingen
tel. 05194 900 0
fax 05194 900 270
E-Mail: info@grube.de
www.grube.de
Artikel: Woodwalker, AirStream und Timber
KWF-Praxisbericht „Woodwalker“
Priebs GmbH & Co. KG
Lupriflex Sicherheitsschuhe
August-Stieren-Str. 20
45721 Haltern am See
Tel.: +49 2364-92670
Fax: + 49 2364-926720
www.sicherheitsschuhe.de bzw. Fachinformationen unter www.sicherheitsschuhe.de/ortho/
Artikel: 3-216 Hunter Low, 3-630 Sportive Hunter und 3-616 Eco Hunter Basic
Schuhe für individuelle orthopädische Maßanfertigungen bietet der folgende Hersteller:
Thanner GmbH
Am Fallenweg 30
89420 Höchstädt/Donau
Telefon: 09074/9551-0, Telefax 09074/9551-50
Internet: www.thannershop.de
Ferner kann dem Arbeitsschutzgesetz auch genüge getan werden, indem über einen orthopädisch maßgefertigten Sicherheitsschuh ohne Schnittschutz eine Schnittschutzgamasche gemäß EN ISO 11393-5:2019 getragen wird.
Weiterführende Informationen zur orthopädischen Versorgung bis hin zur Kostenregelung sind vom Sachgebiet Fußschutz der DGUV veröffentlicht.
Motorsägenkurse
Das KWF bietet keine Motorsägenkurse an, aber wir bieten Kursanbietern, die nach unseren Standards arbeiten, eine Plattform an.
Einen Motorsägenkurs einer unserer Instruktoren können Sie hier finden:
Finden von Motorsägenkurs nach Postleitzahlen
Dort tragen Sie einfach Ihre gewünschte Postleitzahl ein, legen den gewünschten Suchradius fest und bekommen direkt alle frei buchbaren Plätze in Ihrem Umkreis angezeigt.
Sollte mal kein Suchergebnis dabei sein, oder das für Sie passenden Angebot noch nicht dabei sein: Wiederholen Sie die Suche mit einem anderem Suchradius oder versuchen Sie es zu einem späterem Zeitpunkt erneut. Vielleicht trägt schon morgen ein Kursanbieter einen Kurs auf der Webseite ein, der für Sie passt.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Liste der Instruktoren und Institutionen durchzusehen, welcher Anbieter für Sie in Frage kommen würde. Diesen könnten Sie dann direkt kontaktieren.
Das KWF-Gütesiegel für Motorsägenkursanbieter zeichnet Kurse aus, deren bundeseinheitlichen Standards auf einem nachgewiesen hohen Niveau liegen, deren Inhalte umfassend sind und deren Akzeptanz in allen Waldbesitzarten hoch ist.
Die Kurse führen Instruktoren durch, die ihre fachliche und pädagogische Qualifikation nachgewiesen haben.
Die Teilnahme am Motorsägenkurs wird von einer unabhängigen Stelle dokumentiert.
Jeder Teilnehmer erhält seine eigene ID-Nummer.Die Echtheitskontrolle der Teilnahmebescheinigungen ist somit möglich und ebenso ein Ersatz der Teilnahmebescheinigung bei Verlust.
Unter diesem Link finden Sie die Antragsunterlagen für das KWF Gütesiegel. Darin enthalten sind viele Informationen zu Kursstandards, Kosten, Anforderungen an Betriebe, Teilnehmer und Instruktoren und vieles mehr.
Auf die meisten Fragen können Sie dort eine Antwort finden, auch zum Antragsverfahren. Für die verbleibenden Fragen können Sie sich an Frau Schmidt (jessica.schmidt@kwf-online.de) wenden.
Grundsätzlich: Nein.
Aber: jeder Waldbesitzer kann grundsätzlich für seinen Wald entscheiden, ob ein Motorsägenkurs von Selbstwerbern verlangt wird, oder nicht. Sollte ein Waldbesitzer entscheiden, dass ein Kurs nachzuweisen ist, kann er auch festlegen, welcher Kurs und nach welchen Standards dieser gemacht werden soll, um für eine spätere Anerkennung zu genügen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Es gibt sogar Regionen, in denen nicht einmal landkreisweit einheitliche Regelungen vorliegen.
In zertifizierten Waldbeständen wird i. d. R. immer ein Motorsägenkurs benötigt.
Um eine verlässliche Antwort auf die Frage nach der Pflicht eines Motorsägenkurses zu bekommen, empfehlen wir Ihnen sich direkt an den jeweiligen Waldbesitzer zu wenden. In den meisten Fällen ist das das Forstamt bei Ihnen vor Ort.
Und: Eigentlich ist egal, ob die Teilnahme an einem Motorsägenkurs verpflichtend ist oder nicht: Sinnvoll ist sie in jedem Fall! Auf einem Kurs bei einem Profi kann man sich immer ein, zwei Tipps&Tricks abschauen und etwas dazulernen!
- Auf den Motorsägenkursen ist eine vollständige und funktionstüchtige persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen.
Falls Sie über keine Schutzausrüstung verfügen:
Sprechen Sie Ihren Kursanbietenden an. Einige Kursanbietende bieten Leih-PSA an (evtl. entstehen hier Mehrkosten für eine Leihgebühr oder Reinigungspauschale) oder haben Kontakte zu den entsprechenden Händlern. In jedem Fall bekommen Sie dort aber eine Beratung und Tipps&Tricks vor dem Einkauf. Welche PSA auf ihren Gebrauchswert hin untersucht und ausgezeichnet wurde, erfahren Sie hier.
- Zur erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung zählen mindestens:
- Ein Helm mit Gesichts- und Gehörschutz (eine Schutzbrille kann gerne zusätzliche getragen werden, ersetzt aber nicht den Gesichtsschutz; ein Schutz des Gehöres kann auch mit Gehörstöpseln oder einem Bügelgehörschutz erreicht werden)
- Schutzhandschuhe
- Schnittschutzhose
- Sicherheitsstiefel mit Schnittschutzeinlage und Zehenschutzkappe
- Einem kleinem Verbandspäckchen das an der Person getragen werden kann
- Im Idealfall tragen Sie während des Kurses eine Jacke für die Waldarbeit. Diese sollte in auffälligen Warnfarben gehalten sein. Alternativ kann dies auch mit einer Sicherheitsweste erreicht werden.
- Zur erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung zählen mindestens:
- Denken Sie bei der Bekleidung auch an das Wetter! Wird es kalt? Soll es regnen? Vielleicht sogar schneien? Kleiden Sie sich entsprechend! In der Regel werden Kurse nicht unter- oder gar abgebrochen, nur weil es ein wenig regnet.
- Es ist kein offizieller Bestandteil Ihrer PSA, dennoch:
- Stecken Sie Ihr Telefon ein und lassen Sie es nicht im Auto oder am Kraftstoffkanister zurück!
- Prüfen Sie, ob Ihr Akku ausreichend geladen ist!
- Prüfen Sie vor Kursbeginn oder Arbeitsaufnahme im Wald, ob Sie Empfang haben! Wenn nicht, prüfen Sie, wo die nächste geeignete Stelle zum telefonieren ist!
- Kennen Sie den nächstgelegenen Rettungspunkt? Ihr Instruktor oder Revierleiter bestimmt, fragen Sie ihn und/ oder verwenden Sie die App „Hilfe im Wald“! Diese können Sie kostenfrei herunterladen.
- Motorsäge?
Manche Anbietende bringen Motorsägen für alle mit, manche bevorzugen es, wenn Sie mit Ihrer eignen Säge arbeiten. Ob Sie Ihre eigene Motorsäge benötigen erfahren Sie von Ihrem Kursanbietenden. In jedem Fall ist eine funktionstüchtige Motorsäge zu verwenden. Insbesondere die Sicherheitseinrichtungen (nach aktuellem Standard) müssen vorhanden und funktionstüchtig sein.
Die Motorsäge ist mit biologisch abbaubaren und KWF-geprüften- Kettenöl und Alkylatbenzin (Sonderkraftstoff) zu betreiben. Die geprüften Produkte finden Sie in der Tabelle der untersuchten Gegenstände, wenn Sie unter der Objektgruppe die Suchbegriffe „Sonderkraftstoff“ oder „Kettenöl“ eingeben.
- Welche Produkte (Geräte, Werkzeug und persönliche Schutzausrüstung) durch das KWF auf ihren Gebrauchswert hin untersucht und ausgezeichnet wurden finden Sie hier.
- Es ist ebenfalls von Kursanbietenden zu Kursanbietenden unterschiedlich, ob Sie im Laufe des Tages verpflegt werden oder ob Sie selbst etwas zu Essen und Trinken mitbringen sollten. Auch hier empfiehlt sich die Nachfrage direkt beim Kursanbietenden vorab.
- Das zählt nicht direkt zum „mitbringen“, aber:
– Teilnehmende dürfen nicht unter dem Einfluss von (Rest-)Alkohol oder anderen Drogen (z. B. auch Medikamenten) stehen.
– Eine körperliche und geistige Gesundheit sind Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. (im Anhalt an die „Regel Waldarbeiten“)
– Das Mindestalter der Kursteilnehmenden ist 18 Jahre. (im Anhalt an das Jugendarbeitsschutzgesetz §22)
Grundsätzlich gilt:
a) Der, der Ihnen am meisten zusagt.
und/oder
b) Der, den Ihr Arbeitgeber/ Ihre Auftraggeberin fordert.
Eine kleine Orientierungshilfe können die unterschiedlichen Zielgruppen verschiedener Motorsägenkurse bieten.
Motorsägenkurse mit KWF Gütesiegel richten sich vorrangig an Brennholzselbstwerber*innen, Privatwaldbesitzer*innen und andere, nicht-gewerbliche Bediener*innen von Motorsägen. Die Kurse sind in kleinere Einheiten aufgeteilt. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, zunächst nur das Modul A1 (Motorsägenwartung und Einschneiden von liegendem Holz) zu absolvieren.
Im Gegensatz dazu richtet sich etwa der sog. „AS Baum 1“ der SVLFG vorrangig an Garten- und Landschaftsbauer*innen.
Beide Kurse beruhen inhaltlich auf der DGUV Information 214-059.
Die Laufzeit des KWF-Gütesiegels beträgt drei Jahre. Für die Verlängerung benötigen Sie
- erneut ausgefüllte Antragsunterlagen
- aktuellen Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 2 Jahre, mind. 9 UE)
Unterlagen, Angaben zu Gebühren und weitere Informationen finden Sie hier.
Ob eine Motorsägenkurs-Teilnahmebescheinigung anerkannt wird oder nicht, kann nicht pauschal beantwortet werden.
Das hat zwei Ursachen:
- Welchen Kurs Sie besucht haben und nach welchen Standards dieser Kurs durchgeführt wurde.
Für Motorsägenkurse gibt es sehr viele Möglichkeiten entsprechende Kurse zu gestalten. Letztlich heißen alle dann Motorsägenkurs, Kettensägenführerschein, Basis- oder Grundlehrgang für Motorsägen oder irgendeine weitere Bezeichnung. Welcher Kurs nun mit welchem vergleichbar ist und daher als „anerkannt“ gilt, ist in der Praxis nicht immer einfach zu unterscheiden und wird daher unterschiedlich gehandhabt. - Es gibt wenige einheitliche Regelungen zur Anerkennung.
Jeder Waldbesitzer kann grundsätzlich für seinen Wald entscheiden, ob ein Motorsägenkurs von Selbstwerbern verlangt wird, oder nicht. Sollte ein Waldbesitzer entscheiden, dass die Teilnahme an einem Kurs nachzuweisen ist, kann er auch festlegen, welcher Kurs und nach welchen Standards dieser gemacht werden soll, um für eine spätere Anerkennung zu genügen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Es gibt sogar Regionen, in denen nicht einmal landkreisweit einheitliche Regelungen vorliegen.
In zertifizierten Waldbeständen wird i. d. R. immer ein Motorsägenkurs benötigt.
Um eine verlässliche Antwort auf die Frage nach der Anerkennung Ihres Motorsägenkurses zu bekommen, empfehlen wir Ihnen sich direkt an die Stelle zu wenden, die denn Motorsägenkurs anerkennen soll. In den meisten Fällen ist das das Forstamt bei Ihnen vor Ort.
Das Arbeiten mit der Motorsäge gehört unstrittig zu den gefährlichen und auch körperlich belastenden Arbeiten. Daher gilt für Motorsägenkurse mit dem KWF Gütesiegel, wie auch für die berufliche Ausbildung, das Mindestalter der Kursteilnehmenden von 18 Jahren. (im Anhalt an das Jugendarbeitsschutzgesetz §22)
Waldarbeit
Nützliche Unterlagen und Informationen für Motorsägenkursanbieter und Teilnehmer bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
DGUV Regel 114-018: Waldarbeit
DGUV Information 214-046: Sichere Waldarbeiten
Weitere Info-Bröschüren der DGUV finden Sie hier.
Sehr umfangreiche Informationen sind bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) www.svlfg.de/forst erhältlich, beispielsweise ist dort im Mediencenter die Broschüre „Waldarbeit“ in mehreren Sprachen verfügbar, neben weiteren Broschüren, die wichtige Themen der Waldarbeit abdecken.
Hier ist auch die zu beachtende Unfallverhütungsvorschrift Forsten veröffentlicht. Die UVV Forsten wird auch als VSG 4.3 bezeichnet (VSG = Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz).
Hier die aktuellen Sätze für die MS-Entschädigung und die Geldfaktoren, die in der aktuellen Geldtafel berücksichtigt sind. Grundlage für die Berechnungen ist der Manteltarifvertrag TVöD-Wald BaWü (Tarifvertrag vom 3. Februar 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 26. Oktober 2020 in der gemäß § 5 vorgesehenen durchgeschriebenen Fassung mit Stand vom 1. Juli 2023).
Downloads:
Hier die aktuellen Sätze für die MS-Entschädigung und die Geldfaktoren, die in der aktuellen Geldtafel berücksichtigt sind. Grundlage für die Berechnungen ist der Manteltarifvertrag TVöD-Wald BaWü (Tarifvertrag vom 3. Februar 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 26. Oktober 2020 in der gemäß § 5 vorgesehenen durchgeschriebenen Fassung mit Stand vom 1. Juli 2023).
Downloads:
Datenbasis Waldarbeit und Forsttechnik
Mit der „Datenbasis Waldarbeit und Forsttechnik“ steht ein kostenfreies Online-Planungstool zur Verfügung, mit dem für standardisierte Arbeitsverfahren ausgewählter forstbetrieblicher Tätigkeitsbereiche (aktuell Holzernte, Jungwuchs-/ Jungbestandspflege und Pflanzung) Zeitverbräuche und Kosten ermitteln werden können.
Link zur Homepage:
dbwaldarbeit.kwf-online.de
Zusammenstellung Holzernteverfahren der KWF-Tagungen
Die Zusammenstellung: „Holzernteverfahren und -Systeme: Auswahl – Vergleichende Erhebung – Beurteilung“ enthält die gängigen Holzernteverfahren, die bisher auf den Fachexkursionen der großen KWF-Tagungen vorgestellt wurden.
Link zur Seite: holzernte.kwf-online.de
Zur Abbildung von Holzernteverfahren verwendet das KWF das von der Universität Dresden entwickelte Funktiogramm.
Mit Hilfe dieser graphischen Darstellungsform lassen sich alle Verfahren übersichtlich, sozusagen auf einen Blick, beschreiben.
Funktiogramme erstellen (Download)
Im Folgenden wird der Umgang mit der Vorlagedatei auf Basis der MS-Office-Anwendung PowerPoint erläutert.
Die hierfür zur Verfügung stehenden Funktiogrammvorlagen können Sie hier downloaden!
Die Funktiogrammmatrix
Grundschema
Grundschema des Verfahrensfunktiogramms ist eine Matrix mit 3 x 2 Kanten (Kantenlängen im Verhältnis 1:1,74), die die beiden Hauptfunktionen der Holzernte Fertigen und Transportieren symbolisieren (Abbildung 1: vertikal = Fertigen; horizontal = Transportieren).
Darstellung von Teilprozessen
Die Hauptfunktionen, also die Teilprozesse eines Holzernteverfahrens, werden durch Pfeile auf der jeweiligen Matrixkante dargestellt. Das Fertigen erfolgt in drei Schritten: Fällen, Entasten und Einschneiden in Sortimente. Entasten und Einschneiden in Sortimente können direkt im Bestand, auf der Rückegasse oder erst am Lagerort geschehen. Das Rücken erfolgt in zwei Schritten: Vorrücken aus dem Bestand auf die Rückegasse, Rücken von der Rückegasse zum Lagerort im Wald (Abbildung 2).
Produktzustände
Die Knotenpunkte der Matrix geben Übergänge von unabhängigen Prozessstufen wieder. Sie bilden einen Puffer und bezeichnen den Produktzustand an einem bestimmten Ort: stehender Baum, Vollbaum, Rohschaft oder Sortiment im Bestand, auf der Gasse oder am Lagerort (Abbildung 3).
Darstellung des Verfahrensablaufes
Die Grundmatrix der Microsoft Powerpoint Datei „Funktiogrammvorlagen“ enthält alle theoretisch möglichen Pfeile und Knotenpunkte. Diese liegen in logischen Abfolgeebenen übereinander (Abbildung 4). Abbildung 5 stellt das „Übereinander“ der Vorlagematrix als entzerrtes „Nebeneinander“ dar.
Ein Verfahren wird dargestellt, indem die nicht benötigten Pfeile und Knotenpunkte einzeln aus der Vorlagematrix heraus gelöscht werden. Es gilt dabei zu beachten, dass Knotenpunkte nur zu Anfang und am Ende eines kompletten Verfahrensabschnittes (= Zyklus) gesetzt werden. Theoretische Produktzustände innerhalb eines Verfahrensabschnittes werden nicht durch einen Knotenpunkt symbolisiert.
Beispiele
Im Folgenden werden zwei Beispiele für einzelne Verfahrensabschnitte aufgezeigt.
Beispiel 1: „Motormanuelles Fällen, Entasten und Einschneiden“
Durch den Waldarbeiter wird ein Baum gefällt, entastet und in Sortimente eingeschnitten. Dies ist durch einen durchgezogenen Pfeil vom stehenden Baum hin zum Sortiment auf Ebene des Bestandes gekennzeichnet. Die Produktzustände (Knotenpunkte) werden am Anfang des Verfahrensabschnittes beim Produktzustand „Stehender Baum im Bestand“ und am Ende beim Produktzustand „Sortiment im Bestand“ gesetzt. (Abbildung 6)
Beispiel 2: „Maschinelles Fällen, Entasten und Einschneiden“
Ein Baum wird vom Harvester gefällt, auf die Gasse vorgerückt, dort entastet und in Sortimente eingeschnitten. In diesem Fall werden ein vertikaler Pfeil vom stehenden Baum zum Vollbaum auf Bestandesebene, ein horizontaler Pfeil von der Bestandesebene in die Gassenebene und wieder ein vertikaler Pfeil vom Vollbaum zum Sortiment auf Gassenebene verwendet. Knotenpunkte müssen in diesem Fall beim „Stehenden Baum im Bestand“ und dem „Sortiment auf der Gasse“ gesetzt werden
(Abbildung 7)
Farbwerte der Funktiogramme
Die Funktiogramme werden standardmäßig mit den Farbwerten:
hell: R – 173, G – 203, B – 184
und
dunkel: R – 57, G – 93, B – 97
verwendet. Knotenpunkte und Pfeile sollen immer komplementär eingefärbt sein (helle Pfeile – dunkle Knoten; dunkle Pfeile – helle Knoten). Werden mehrere Verfahrensvarianten in einem Funktiogramm dargestellt, müssen die Pfeile nach links/rechts verschoben und die jeweils benötigten Pfeile aus der alternativ gefärbten Vorlage kopiert und in das aktuelle Funktiogramm eingefügt werden. Zur Kennzeichnung von verschiedenen Verfahrensalternativen können unterschiedliche Farben genutzt werden. Falls nicht anders gekennzeichnet sind Standardverfahren hell gefärbt, Alternativvarianten mit dunklen Pfeilen dargestellt.
Maschinenpiktogramme
Die Arbeitsmittel und Maschinen, welche vervollständigend in das nach beschriebenem Muster erstellte Funktiogramm eingefügt werden, sind als Piktogramm ebenfalls in der Vorlagendatei vorhanden. Die Piktogramme sind thematisch sortiert und auf einzelnen Folien in Tabellenform geordnet. Tabelle 1 zeigt die Bezeichnung der in der Vorlage vorhandenen Maschinenpiktogramme.
Alle Radfahrzeuge können mit Gleitschutzketten oder, im Fall von Boogieachsen, mit Boogiebändern „ausgestattet“ werden. Dazu befinden sich die jeweiligen Symbole bereits an der entsprechenden Stelle (eine Ebene über den Maschinenpiktogrammen). Durch einfaches Anklicken der Maschine wird diese ohne Ketten oder Bänder ausgewählt. Soll die Maschine mit Ketten oder Bändern ausgestattet werden, müssen die Maschine selbst und die Bänder/Ketten an Vorder- und Hinterachse vor dem Kopieren markiert und gruppiert werden. Es kann demnach die Maschine oder die Maschine mit Ketten/Bändern ins Funktiogramm eingefügt werden.
Beschreibung der Maschinenpiktogramme
Auf den senkrechten Pfeilen (Fertigung) werden die Maschinenpiktogramme zentriert positioniert. Auf waagerechten Pfeilen sollte die Maschine „fahren“. Umfasst ein Arbeitsschritt mehrere, sowohl senkrechte wie auch waagerechte Pfeile, sollte die Maschine ungefähr im Zentrum der Pfeilkombination stehen.
Die Größe des Maschinenpiktogramms wird so gewählt, dass die Außenmaße des Piktogramms die Kantenlängen einer Zelle der Grundmatrix nicht überschreiten. Die Größenverhältnisse der Piktogramme sind in o.g. Datei auf die Funktiogrammmatrix abgestimmt. Sollten die Funktiogramme stark vergrößert werden, muss möglicherweise die Strickstärke der Maschinenpiktogramme angepasst werden. Vor dem Vergrößern müssen die Einzelobjekte gruppiert werden.
Zusätzliche Informationen einfügen
Außer dem technischen Verfahrensablauf können Zusatzinformationen zum Einsatzbereich eines jeweiligen Verfahrens gegeben werden. Das betrifft die Dimension der zu erntenden Bäume, die Baumartengruppe, für welche das Verfahren eingesetzt wird, und den Abstand der Rückegassen, den dieses Verfahren erfordert.
Die Stärkeklasse (Baumdimension) des zu erntenden Holzes wird am Knotenpunkt „Stehender Baum“ gekennzeichnet. Hierzu sind in der Vorlage vier ineinander liegende Ringe vorhanden. Jeder Ring steht für eine Stärkeklasse (Tabelle 2). Ein Verfahren, bei welchem alle vier Ringe dargestellt sind, ist für die Ernte von sehr starkem Baumholz (BHD über 50 cm) geeignet. Wird nicht so starkes Holz geerntet, werden, je nach Stärkeklasse, von außen beginnend, diejenigen Ringe weggelöscht, die die maximale Stärkeklasse des zu erntenden Holzes überschreiten.
Die Baumartengruppe, unterschieden in Laub- und Nadelholz, wird durch ein Symbol in Form eines Laubbaumes, Nadelbaumes oder Laub- und Nadelbaumes rechts neben dem Punkt für den „Stehenden Baum“ dargestellt. In der Vorlage sind beide Baumarten angezeigt (Abbildung 8; Kennzeichnung 2). Eine Auswahl von Laub- oder Nadelbaum erfolgt durch das Löschen der jeweils nicht zutreffenden Baumartengruppe.
Der Abstand der Rückegassen wird eingeklammert und in Fettschrift nach dem Wort „Gasse“ dargestellt.
Sollten weitere Informationen zum Erfassen des Gesamtverfahrens zwingend erforderlich sein (z. B. wenn motormanuelles Zufällen nur außerhalb der Kranzone des Harvesters erfolgt), ist eine kurze verbale Erläuterung am entsprechenden Symbol anzubringen.
In Abbildung 8 sind die Hintergrundinformationen besonders gekennzeichnet dargestellt:
- Baumdimension = mittelstark
- Baumartengruppe = Laub- und Nadelbaum
- Rückegassenabstand = 40 m
- motormanuelles Zufällen außerhalb der Kranzone
Verfahrensbezeichnungen
Die vorgestellte Funktiogrammdarstellung für Holzernteverfahren bietet weiterhin die Möglichkeit, eine Verfahrensbezeichnung abzuleiten, die in sich schlüssig, vergleichbar, leicht nachzuvollziehen ist und auf die wesentlichen Merkmale des Verfahrens hinweist. Die Beschreibung des Verfahrens durchläuft vier Gliederungsstufen.
Erste Gliederungsstufe: Produkt
In der ersten Gliederungsstufe wird funktional nach dem Produkt unterschieden, welches im Rahmen des Verfahrens erstellt wird (Vollbaum, Rohschaft, Sortiment). Ausschlaggebend für die Definition ist der Zustand des Produktes im Teilprozess des Rückens. Die Frage muss demzufolge lauten: „Welches Produkt wird von der Rückegasse zum Lagerort transportiert?“ Somit können Vollbaumverfahren, Rohschaftverfahren und Sortimentverfahren unterschieden werden (Abbildung 9).
Zweite Gliederungsstufe: Starkholz/Schwachholz
Die zweite Gliederungsstufe ist optional und weist auf die zu erntenden Durchmesser hin. Sie sollte nur genutzt werden, wenn ein Verfahren ausschließlich für eine bestimmte Stärkeklasse (z.B. für Starkholz, für Schwachholz) eingesetzt wird oder Verwechslungen mit anderen Verfahren denkbar wären.
Dritte Gliederungsstufe: Mechanisierungsgrad
Die dritte Gliederungsstufe betrachtet die im Verfahren eingesetzten Arbeitsmittel und erweitert die Verfahrensbezeichnung somit um eine strukturale Komponente. Hierfür wird der Mechanisierungsgrad genutzt. Der am wenigsten mechanisierte Teil des Verfahrens charakterisiert den Mechanisierungsgrad des Gesamtverfahrens.
Es werden drei Mechanisierungsgrade unterschieden: teil-, hoch- und vollmechanisiert. Bei teilmechanisierten Arbeitsverfahren ist innerhalb des Verfahrens mindestens ein Arbeitsschritt durch manuelle Arbeit realisiert. Hochmechanisierte Verfahren sind durch Arbeitsschritte mit motormanueller und/oder maschineller Arbeit, nicht aber manueller Arbeit gekennzeichnet. Bei vollmechanisierten Verfahren wird in allen Arbeitsschritten ausschließlich maschinelle Arbeit eingesetzt.
Vierte Gliederungsstufe: Besonderheiten zum Verfahren
Die vierte Gliederungsstufe dient dazu, Besonderheiten des Verfahrens greifbar zu machen. Es bietet sich die Möglichkeit an, eine spezielle Maschine (z.B. „Gebirgsharvester“) oder einen entscheidenden Teilprozess (z.B. „mit manuellem Vorliefern“) hervorzuheben.
Tabelle 3 zeigt eine Zusammenfassung der vier Gliederungsstufen und das jeweils verwendete Kürzel für die Verfahrensbezeichnung.
Seit 2008 informiert das KWF über die Neumaschinen-Verkaufszahlen für die einzelnen Maschinengruppen in Deutschland.
Seit 2016 wurde die Erfassung der Daten ausgebaut, was weitergehende Auswertungen und Aussagen ermöglicht.
Die aktuellen vom KWF erfassten Forstmaschinenzahlen zum Verkaufsjahr 2023 finden Sie hier!
Hier finden Sie das Kalkulationsschema zur Berechnung von Forstmaschinen!
Richtwerte für die Eingangsgrößen zur Kalkulation der Maschinenkosten
In der Tabelle sind die Richtwerte für die Eingangsgrößen Veralterungszeit, technische Gesamtnutzungsdauer, Abschreibungsdauer, Restwert, Reparatur-/ Wartung, Schmierstofffaktor, sonstige Kosten und Umsetzkosten aufgelistet.
Wichtig: Diese Richtwerte geben eine Orientierung und sind das Ergebnis einer Recherche in Maschinenbetrieben sowie bei Forstunternehmern. Insofern bilden die Richtwerte zwar viele, aber keineswegs alle Betriebs- und Einsatzverhältnisse ab; sie sind daher eine Richtschnur, an der man sich zunächst orientieren kann, sofern keine eigenen betrieblichen Erfahrungen und Werte vorliegen.
Liegen eigene betriebliche Daten und Erfahrungen vor, so sind diese den in dieser Broschüre genannten Richtwerten vorzuziehen.
Um den betrieblichen Unterschieden Rechnung zu tragen und die Unsicherheiten angemessen zu berücksichtigen, die eine Prognose zwangsläufig mit sich bringt, wird in dieser Broschüre für die Richtwerte ein Werterahmen (von….bis) angegeben. Der Anwender verfügt somit über einen entsprechenden Spielraum bei den einzelnen Kostenbestandteilen.
Für die Kalkulation im konkreten Fall – also bei den Beispielen im Anhang dieser Broschüre sowie bei der KWF-Maschinenprüfung oder den Kalkulationen im Exkursionsführer der KWF-Tagungen – werden die in Klammern gesetzten Werte verwendet.
Das komplette KWF-Merkblatt Nr. 17/2013 „Forstmaschinen vorauskalkulieren – Hintergründe, KWF-Richtwerte und Berechnungsbeispiele“ können Sie hier bestellen!
Mit einem schriftlichen Arbeitsauftrag werden den im Wald tätigen Personen die durchzuführenden Arbeiten übertragen und sie werden über die wichtigsten Rahmenbedingungen informiert. Der KWF-Arbeitsauftrag soll hierfür eine überregional nutzbare, einheitliche Vorlage sein. Er beinhaltet neben Informationen zur Maßnahme selbst (wie Arbeitsort, Arbeitsverfahren, Produkte, Arbeitsvolumen, Dauer) auch Informationen zur Notfallorganisation sowie situative Gefährdungsbeurteilungen.
Arbeitsaufträge zum Download:
Arbeitsauftrag Pflanzung
Arbeitsauftrag Jungwuchs-/Jungbestandspflege
Arbeitsauftrag Holzernte