Das Tool ist ein bundesweit gültiges Standardwerk. Es operiert auf der Basis der Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald des DFWR. Es löst die analoge, papierbasierte Methode ab.
Sie können damit schnell und zeitgemäß Wildschäden ermitteln.
Hilfe zur Wildschadensberechnung
Für die Berechnung von Wildschäden in Wäldern stellt das KWF eine Rechenhilfe online zur Verfügung. Grundlage der Berechnung ist die Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) und Landesforsten Rheinland-Pfalz. Weitere Berechnungsvarianten z.B. aus einzelnen Bundesländern können Bestandteil dieser Rechenhilfe sein und werden dann entsprechend gekennzeichnet.
Bedienung
Nach Aufruf der Webseite mit der Rechenhilfe ist unter einer Kurzanleitung ggf. die Auswahl der Berechnungsvariante zu finden und darunter der erste Auswahlbereich für die einzugebenden Daten (Eingabebereich).
Da die nächste notwendige Eingabe immer unten auf der Seite erscheint, ist ein Auto-Scrolling aktiviert. Dadurch scrollt die Webseite immer selbsttätig ganz nach unten. Dieses Verhalten kann mit einem Button ganz unten aus- und eingeschaltet werden. Wird in einem vorherigen (höher liegenden) Eingabebereich eine Festlegung geändert, so beginnt die Eingabe an dieser Stelle neu. Unterhalb davon gemachte Eingaben entfallen damit und sind neu einzugeben.
Sind alle notwendigen Eingaben gemacht, so wird der berechnete Geldbetrag sichtbar.
Außerdem erscheint ganz unten ein Button, um direkt den Druck (Druckvoransicht) auszulösen.
Sollten in einer Fläche mehrere Baumarten betroffen sein, so ist die Berechnung einzeln für jede Baumart entsprechend auszufüllen.
Ergänzende Angaben
Unter dem Geldbetrag erscheint auch ein Bereich, der im Ausdruck für die zwei Unterschriften vorgesehen ist.
Dazu können in einem zugehörigen Eingabebereich ergänzende Texte eingegeben werden. Im ersten Textfeld Bezeichnung der betroffenen Fläche kann eine Bezeichnung der betroffenen Fläche oder der Entschädigungsmaßnahme eingegeben werden. Dieser Freitext erscheint dann zusätzlich über dem Unterschriftsfeld.
Ansonsten belegen diese Texte den Unterschriftsbereich entsprechend vor, dann muss nur noch die eigentliche Unterschrift handschriftlich erfolgen. Ohne Eingabe sind die üblichen waagerechten Striche sichtbar, um die nötige handschriftliche Angabe anzudeuten.
Alle Angaben in diesem ergänzenden Bereich bleiben bei Veränderungen an den Eingabedaten erhalten, sie werden nicht automatisch gelöscht. Daher ist es sinnvoll, ggf. mehrere Berechnungen für dieselbe Fläche bzw. mit denselben beteiligten Personen direkt nacheinander einzugeben und auszudrucken.
Kurzfassung
Treffen Sie von oben nach unten die jeweils erfragten Auswahlen im Eingabebereich, bis der berechnete Geldbetrag erscheint.
Die ergänzenden Felder müssen Sie nicht ausfüllen, sie ersparen nur handschriftliche Angaben auf dem Ausdruck.
Wie ermitteln Sie den Schadenersatzbetrag?
Für den Ablauf der Schadensbewertung im Falle von Verbiss-, Fege-, Schlag- und Schälschäden ergeben sich in Anwendung der vorliegenden Konvention folgende Bearbeitungsschritte zur Ermittlung des Schadensersatzbetrages:
- Bestimmung der waldbaulichen Zielsetzung und der Verjüngungsfläche
- Bestimmung des Taxationsverfahrens zur Schadensaufnahme
- Taxation des Schadens am Stichprobenpunkt
- Erfassung der Daten an jedem Stichprobenpunkt getrennt nach Baumarten,
Alter/Standzeit, Fehlstellen, Totalausfall und Zuwachsverlust - Entmischung feststellen
- Berechnung des finanziellen Schadens mit der KWF Web App
Was macht die Konvention des DFWR so besonders?
Die Parteien, die im Vorverfahren den Umfang der Ersatzpflicht für den entstandenen Schaden außergerichtlich klären wollen, erhalten ein geeignetes und praxistaugliches Instrumentarium.
Es kann ebenso modifiziert und betriebsspezifisch angepasst werden. Das gilt insbesondere für die integrierten Annahmen zu Kosten und Erlösen, sowie zu den zugrundeliegenden Pflanzenzahlen und für die Methode der Erfassung.
Douglasienverbiss
Fegeschaden
Hier finden Sie die Unterlagen zur Bewertung:
(Datenstand der Werte-Tabellen April 2024)