Unfallstatistik für den Staatswald in Deutschland
Das Unfallgeschehen in der Forstwirtschaft ist trotz vielfältiger Bemühungen Besorgnis erregend. Die Unfallstatistiken der Länder waren bislang wegen uneinheitlicher Unfallbegriffe und Kennzahlen nicht vergleichbar.
Seit 1999 fasst das KWF das Unfallgeschehen der beschäftigten Forstwirte/innen der Landesforstbetriebe, Landesforstverwaltungen und Bundesforst zusammen und bereitet Informationen dazu in einer Unfallstatistik auf. Grundlage dafür war die Vereinheitlichung der in den Landesunfallstatistiken dargestellten Kennziffern.
Ziele einer Bundesunfallstatistik für den Staatswald
Unfallprävention kann nur geleistet werden, wenn sie sich eines Informationssystems zur Vorbereitung von Entscheidungen von Unfallverhütungsmaßnahmen und zur Bewertung von durchgeführten Maßnahmen zum Arbeitsschutz bedienen kann. Daraus leiten sich folgende Ziele ab:
- Bundesweit relevante Unfallkennziffern der Landesforstbetriebe, Landesforstverwaltungen und Bundesforst zu erheben, aufzubereiten und zusammenzufassen.
- Die Kennzahlen sollen im Überblick das Unfallgeschehen dokumentieren und bundesweite Analyse ermöglichen.
- Die Bundesstatistik soll ein übersichtliches Instrument zum Beobachten, Steuern und Bewerten von Maßnahmen des Unfallschutzes sein. Die Feinanalyse soll wie bisher durch die Unfallstatistiken der Bundesländer gewährleistet werden.
- Die Bundesstatistik soll den Vergleich zwischen den Ländern ermöglichen ebenso wie den Vergleich zwischen unterschiedlichen Ansätzen zur Unfallverhütung. Die Kennziffern sollen sich an die der gewerblichen Berufsgenossenschaften anlehnen und den Vergleich zu anderen Branchen zulassen.
Kennziffern und Quoten der Unfallstatistik
- Meldepflichtige Unfälle:
Der Bundesstatistik liegen die nach §193 Sozialgesetzbuch VII meldepflichtigen Unfälle der Waldarbeiter zugrunde. Das sind Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder Tod zur Folge haben. Die Drei-Tages-Frist beginnt am Tag nach dem Unfall und umfasst alle Kalendertage. Dies ist auch die Definition des Unfallbegriffs, welcher den Unfallstatistiken der gewerblichen Berufsgenossenschaften zugrunde liegt. Hinzu kommen die tödlichen Unfälle. Tödliche Unfälle sind definitionsgemäß Unfälle, welche in einer Frist von 30 Tagen nach dem Unfall zum Tode führen.
- Es wird unterschieden zwischen dem Arbeitsunfall (Unfall, der in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers steht) und dem Wegeunfall. Als Wegeunfall wird der Unfall bezeichnet, der sich auf dem Weg zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und dem Ort der versicherten Tätigkeit ereignet.
- Unfälle pro 1 Million produktive Arbeitsstunden:
Die Quote „Arbeitsunfälle pro 1 Million produktiver Arbeitsstunden“ bezieht sich auf die im Staatswald der Länder beschäftigten Vollzeit- und Teilzeitwaldarbeiter sowie die Beschäftigen im Rahmen von ABM- Maßnahmen. Die Erhebung der produktiven Stunden wird in allen wichtigen Bereichen von den Ländern einheitlich gehandhabt. Die produktiven Stunden sind somit vergleichbar. Hier ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Unfallkennzahlen nicht mit der 1000- Mann-Quote oder der 1 Million-Arbeitsstundenquote der gewerblichen Berufsgenossenschaften vergleichbar sind. Diese beiden Quoten der gewerblichen Berufsgenossenschaften werden auf Grundlage der produktiven Stunden aller Beschäftigten (Arbeiter und Angestellte) ermittelt. Es ergeben sich daraus im Vergleich zur Forstwirtschaft relativ niedrige Quoten. Eine Tatsache, die vermutlich bei bisherigen Branchenvergleichen nicht berücksichtigt worden ist. - Unfälle pro 1000 Waldarbeiter:
Die Quote „Unfälle pro Waldarbeiter“ (Arbeits- und Wegeunfälle) bezieht sich auf die Anzahl der Versicherungsverhältnisse der Vollzeit- und Teilzeitwaldarbeiter sowie der ABM Kräfte. Hier ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Unfallkennzahlen nicht mit der 1000- Mann-Quote oder der 1 Million-Arbeitsstundenquote der gewerblichen Berufsgenossenschaften vergleichbar sind. Diese beiden Quoten der gewerblichen Berufsgenossenschaften werden auf Grundlage der produktiven Stunden aller Beschäftigten (Arbeiter und Angestellte) ermittelt. Es ergeben sich daraus im Vergleich zur Forstwirtschaft relativ niedrige Quoten. Eine Tatsache, die vermutlich bei bisherigen Branchenvergleichen nicht berücksichtigt worden ist. - Unfallhäufigkeit in den Arbeitsbereichen:
Unfälle in den Arbeitsbereichen Holzernte, Bestandespflege, Bestandesbegründung und Sonstiges: Hier wird die absolute und prozentuale Verteilung der Unfälle dargestellt. Die Zahlen sind aus den Produktivstunden hergeleitet. Hier kann es wegen unterschiedlicher Begrifflichkeiten der Länder zu Unschärfen kommen. Trends bleiben jedoch erkennbar und interpretierbar. - Unfallhäufigkeit bei den Ablaufabschnitten der motormanuellen Holzernte:
Hier wird zwischen Baumaufsuchen, Fällen, Zufallbringen, Entasten, Einschneiden, Wenden, Rücken und Sonstiges unterschieden. Es wird die absolute und prozentuale Verteilung der Unfälle dargestellt. - Verletzungsursachen:
Verletzungsursachen werden prozentual in den Rubriken Stolpern-Stürzen, Baum-Baumteile, Betriebsmittel, Späne und Sonstige dargestellt. - Verletzte Körperteile:
Die verletzen Körperteile werden gruppiert in Kopf-Augen, Rumpf, Arm-Hand, und Bein-Fuss und in ihrem jeweiligen Anteil an den Gesamtverletzungen dargestellt. Verletzungsursachen werden prozentual in den Rubriken Stolpern-Stürzen, Baum-Baumteile, Betriebsmittel, Späne und Sonstige dargestellt. - Verletzungsarten:
Verletzungsarten sind Prellung-Quetschung, Zerrung-Zerreissung -Stauchung-Verrenkung, Riss-Kratz-Schnitt-Stichverletzungen, Knochenbrüche, Zecken-Insekten und Sonstige. - Unfallschwere:
Die Unfallschwere wird durch Leistungsausfalltage charakterisiert und in leichte Unfälle (4-20 Ausfalltage), mittlere Unfälle (21-45 Ausfalltage), schwere Unfälle (46-90 Ausfalltage) sowie sehr schwere Unfälle (mehr als 90 Ausfalltage) eingeteilt und dargestellt.